29.11.22

alpenkalk

Titandioxid nicht krebserregend

Seit 2016 stand Titandioxid im Verdacht, krebserregend zu sein. Titandioxid wird häufig bei Farben und Kosmetika eingesetzt und ist aufgrund seiner großen färbender und deckender Eigenschaften ein bedeutendstes Weißpigment. Oft wird der Stoff nur eingesetzt, um das Produkt weißer aussehen zu lassen. 2016 wurde der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagen, Titandioxid als krebserregend zu bewerten. Die EU-Kommission entschied 2019, den Stoff als karzinogen einzustufen, wenn er in Pulverform eingeatmet wird. Nun entschied das EU-Gericht, dass die EU-Kommission und die Europäische Chemikalienagentur einen Fehler bei der Einstufung machten. Bei der damals herangezogenen Studie wurde z.B. nicht berücksichtigt, wann und ob eine Lungenüberlastung mit Partikeln aus Titandioxid eintritt. Zudem dürfe Titandioxid nur eine Einstufung als krebserregend erhalten, wenn der Stoff an sich krebserregend sei, was nicht zutrifft. Die Gefahr Krebs auszulösen bestehe nur, wenn bestimmte Titandioxidteilchen, in einer bestimmten Form, Größe, Aggregatzustand und Menge vorkommen und diese dann in die Lunge gelangen können. Die damalige Einstufung beruhte, laut EU-Gericht nicht auf zuverlässige und anerkannte Studien und sei somit falsch. Die Bauwirtschaft begrüßt dieses Urteil, da Titandioxid in vielen Produkten enthalten sei und gekennzeichnet muss, obwohl die Voraussetzungen für eine karzinome Gefahr nicht gegeben sind. So enthält beispielsweise auch Alpenkalk Premium Farbe in geringer Menge Titandioxid, um eine rein weiße Wandfarbe zu erhalten, doch besteht keine Gefahr dies in Pulverform einzuatmen.